In der Konsumentenberatung häufen sich die Beschwerden über „Donauland“. KonsumentInnen erhalten von „Donauland“ nicht bestellte Waren (meist Bücher oder CDs) samt Rechnung und Erlagschein.
Wird die Rechnung nicht beglichen, werden die KonsumentInnen mit Mahn- und Inkassoschreiben eingedeckt. Auf Reklamationsschreiben von KonsumentInnen, in denen darauf hingewiesen wird, dass die unerwünschten Waren nicht bestellt wurden, reagiert „Donauland“ nicht oder mit weiteren Mahnschreiben. Die AK wird dagegen klagen.
Wie Sie auf nicht bestellte Lieferungen reagieren sollten
Wenn Sie von Donauland nicht bestellte Waren samt Rechnung geliefert bekommen, handelt es sich dabei um eine unzulässige, aggressive Geschäftspraktik.
Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind:
- Zahlen Sie keinesfalls für nicht bestellte Ware!
- Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie die zugesendete Ware nicht bestellt haben und die Kaufpreisforderung daher nicht berechtigt ist. Sie können dafür den Musterbrief der AK verwenden.
- Schicken Sie den Brief am besten eingeschrieben und mit Rückschein.
- Sie sind nicht verpflichtet, die unbestellten Waren an das Unternehmen zurückzuschicken oder aufzubewahren (§ 864 Abs 2 ABGB)!
Keine Pflicht zu quartalsweisen Bestellungen - „Donauland“ ignoriert Kündigungen
In den Zusendungen von „Donauland“ werden KonsumentInnen auch darauf hingewiesen, dass noch keine quartalsweise Bestellung eines Artikels erfolgt sei und – sofern keine Bestellung erfolgt – ein Empfehlungsband zugeschickt würde.
ACHTUNG
Viele KonsumentInnen waren früher tatsächlich Mitglied in der ehemaligen (echten) „Buchgemeinschaft Donauland“ und glauben, dass sie zu einer quartalsweisen Bestellung verpflichtet wären, obwohl die Mitgliedschaft oftmals schon vor Jahren gekündigt wurde. Versuchen KonsumentInnen die – aus Sicht der AK gar nicht bestehende – Mitgliedschaft (erneut) zu kündigen, erfolgt seitens des Unternehmens entweder überhaupt keine Reaktion oder es wird mitgeteilt, dass die Kündigung erst zu einem viel späteren Zeitpunkt (meist zum Jahresende 2018) wirksam wird und daher weiterhin Empfehlungsbände zugeschickt werden.
Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind:
Lassen Sie sich nicht täuschen oder einschüchtern! Es besteht für KonsumentInnen keine Pflicht, quartalsweise Bestellungen zu tätigen oder die vermeintliche Mitgliedschaft gegenüber „Donauland“ (erneut) zu kündigen.
INFO
Bei „Donauland“ handelt es sich nicht um die Rechtsnachfolgerin der bekannten, ehemaligen „Buchgemeinschaft Donauland“, von der Bücher zu günstigen Konditionen erworben werden konnten und pro Quartal ein Buch gekauft werden musste. Vielmehr steht die in Wien ansässige Firma S24D Shop Direct GmbH dahinter, die auch die Internetseite www.donauland.at betreibt. Eine Kündigung wäre nur dann notwendig, wenn Sie mit dem Unternehmen einen (neuen) Vertrag abgeschlossen haben.
Die AK wird „Donauland“ klagen.
